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   OLG Stuttgart, 19.10.2006 - 7 U 60/06   

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https://dejure.org/2006,4101
OLG Stuttgart, 19.10.2006 - 7 U 60/06 (https://dejure.org/2006,4101)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.10.2006 - 7 U 60/06 (https://dejure.org/2006,4101)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 7 U 60/06 (https://dejure.org/2006,4101)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ersatz des Verdienstausfallschadens nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der entgangenen Auslandsverwendungszulage eines Soldaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansehung einer Auslandsverwendungszulage als Teil des Einkommens; Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils; Ergehen eines Teilurteils bei Bestehen der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen; Abgrenzung zwischen ersatzfähigen "Vermögensschäden" und ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 251

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Unfallbedingter Verlust der (Afghanistan-)Auslandsverwendungszulage ist ersatzfähiger Verdienstausfallschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 251
    Auslandsverwendungszulage als ersatzfähiger Verdienstausfallschaden nach Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 88
  • FamRZ 2007, 1242
  • VersR 2007, 1524
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamm, 06.03.1996 - 13 U 211/95

    Entgangene Erschwerniszulagen eines Polizeibeamten sind erstattungspflichtig; sie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2006 - 7 U 60/06
    Neben dem Arbeitslohn als solchem sind beispielsweise auch Schichtarbeiter- und Erschwerniszulagen zu ersetzen (Oberlandesgericht Hamm ZfS 1996, 211).

    Letzten Endes gleicht die Zulage auch Minderleistungen des Arbeitgebers hinsichtlich der im Normalfall in Deutschland bestehenden Arbeitsstätte aus (dazu beispielsweise auch OLG Hamm ZfS 1996, 211 [LS]).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.1995 - 1 W 15/95

    Arbeitnehmer/Beamte Umfang des Ersatzes: Einbeziehung einer Aufwandsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2006 - 7 U 60/06
    Diese Sichtweise entspricht auch den Vorgaben der bisherigen Rechtsprechung, wonach z.B. der Bundesgerichtshof eine Bordzulage für die nicht angemessene Unterbringung auf einem Schiff als Entgelt angesehen hat (BGH MDR 1968, 38), Aufwandsentschädigungen Entgeltcharakter haben können (OLG Düsseldorf VersR 1996, 334 [335]) beziehungsweise Auslösezahlungen ebenfalls Entgeltcharakter haben (OLG München VersR 1986, 69).
  • BGH, 22.09.1967 - VI ZR 46/66

    Bordzulage eines Schiffskochs als Arbeitseinkommen - Geldleistung anstelle der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2006 - 7 U 60/06
    Diese Sichtweise entspricht auch den Vorgaben der bisherigen Rechtsprechung, wonach z.B. der Bundesgerichtshof eine Bordzulage für die nicht angemessene Unterbringung auf einem Schiff als Entgelt angesehen hat (BGH MDR 1968, 38), Aufwandsentschädigungen Entgeltcharakter haben können (OLG Düsseldorf VersR 1996, 334 [335]) beziehungsweise Auslösezahlungen ebenfalls Entgeltcharakter haben (OLG München VersR 1986, 69).
  • BGH, 27.10.2015 - VI ZR 183/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags

    Zwar sei nach den zu § 58a BBesG und zu §§ 1 ff. der Verordnung über Zahlung eines Auslandsverwendungszuschlags (AuslVZV) in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung ergangenen Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. Oktober 2005 (13 U 52/05, VersR 2006, 1281 f.) und des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. Oktober 2006 (7 U 60/06, VersR 2007, 1524) ein Auslandsverwendungszuschlag ein erstattungsfähiger Verdienstausfallschaden.

    Damit übereinstimmend bestand auch bei den Instanzgerichten und in der Literatur Einigkeit zu der nach § 58a BBesG a.F. iVm §§ 1 ff. AuslVZV gegebenen Rechtslage, dass Auslandsverwendungszuschläge uneingeschränkt als Verdienstausfall ersatzfähig seien (OLG Hamm, VersR 2006, 1281 f.; OLG Stuttgart, VersR 2007, 1524; LG Erfurt, zfs 2004, 14, 15; Halm/Fitz, SVR 2006, 254, 257; BeckOK/Schubert, BGB, § 252 Rn. 10 [Stand: 1. November 2011]; MünchKomm-BGB/Wagner, 6. Aufl., § 843 Rn. 27; MünchKomm-BGB/Oetker, aaO, § 252 Rn. 23; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 252 Rn. 7; Geigel/Pardey, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 4 Rn. 91; Buschbell in MAH Straßenverkehrsrecht, 4. Aufl., § 26 Rn. 127; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 29 Rn. 65).

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